Seit 1986 haben wir einen eigenen Ausbildungssee. Es handelt sich um einen ehemaligen Steinbruch. Der Seegrund fällt, ähnlich wie die Wände über Wasser, in Stufen auf bis ca. 30m Wassertiefe ab. Die Sichtweiten schwanken je nach Jahreszeit, Niederschlag, Tauchaufkommen von 2-3m bis zum Teil 7-8m und mehr.
Der Seebeauftragte des HTSV Vorstandes ist Emil Claas, Tel: 0175/4523341 (oder 02773/2163)
Letzte Änderung:
01.02.09
Der Tauchlehrer vom Dienst (TLvD)
Der Tauchlehrer vom Dienst (TLvD) sichert den Tauchbetrieb und übt das Hausrecht aus. Hierzu gehört auch die Kontrolle der VDST Taucher-Pässe (u.a. Beitragsstempel, tauchsportärztliche Untersuchung) und die Überprüfung der Tauchgruppenzusammensetzung nach den gültigen VDST Regeln. TLvD sind VDST Tauchlehrer oder VDST TrC/ÜL mit DTSA***
Bei ihm kann auch der Zahlencode des Vorhängeschlosses am See-Eingang erfragt werden.
Handynummer des TLvD: 0171-1275891
Letzte Änderung:
07.09.09
Einsatzplan TLvD Schönbach
Unten der Einsatzplan für den TLvD Schönbach.
Die Termine mit dem Fragezeichen sind noch nicht belegt.
Wenn du zum TLvD zugelassen bist (TLvD sind VDST Tauchlehrer oder VDST ÜL mit DTSA***) und dich (oder auf Aufforderung einen anderen TLvD) für einen Termin registrieren möchtest, dann klicke auf das Datum von dem gewünschten Termin.
Macht bitte in eurem Bekanntenkreis Werbung für den TLvD. Es wäre mindestens schade, wenn einige Termine nicht besetzt werden können und der See somit geschlossen bleiben muss.
Alternativ zur Online-Registrierung kannst du dich natürlich auch direkt an Emil zwecks Registrierung wenden.
Noch ein Hinweis zur Abrechnung: jedem TLvD wird eine Woche vor Termin der Link zum Abrechnungsbogen zugeschickt. Sollte der Zugang zum Bogen aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, dann bitte kurzes Mail an webmaster@htsv.de.
Zeichenerklärung:
Termin ist noch frei, bitte anklicken.
Termin ist vorläufig belegt, Autorisierung steht noch aus.
seit der Wintersaison 2005/2006 ist unser Ausbildungsgewässer ganzjährig geöffnet. Im Winter allerdings mit eingeschränkten Zeiten..hier die ergänzenden Regelungen für diese Wintersaison. mehr...
Schönbach liegt in der Nähe von Herborn an der A45. Die Autobahnabfahrt ist Herborn-West, dann noch etwa 5 km in westliche Richtung. Man achte rechts auf die ZWEITE Abfahrt "Schönbach". Dort abgefahren sieht man nach etwa 50m links ein Stahltor. Während der Öffnungszeiten ist es mit einem Zahlenschloß gesichert. Den Code erfährt man beim TL vom Dienst.
Die Regelungen, wer tauchen darf und die Tauchzeiten findet ihr in der aktuellen Seebenutzungsordnung auf dieser Seite
Seebenutzungsordnung HTSV See (Stand:03-2010)
Liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,
liebe HTSV Mitglieder,
der Sommertauchbetrieb findet vom ersten Wochenende im April bis zum letzten Wochenende im November jeweils Samstags von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sonntags und Feiertags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und Mittwochs (Juni bis einschließlich September) von 18:00 Uhr – 21:00 Uhr statt
Seit der Wintersaison 2005/2006 gibt es auch eingeschränkte Tauchzeiten im Winter. Details siehe unten
Das Tauchen ist grundsätzlich nur VDST-Mitgliedern und im begrenzten Umfang auch Gästen gestattet. Gäste sind Mitglieder der DLRG Hessen (Nachweis über DLRG Taucherbuch) und Tauchschüler von HTSV Vereinen und VDST mti Basen im Rahmen von Prüfungstauchgängen. In der Hauptsaison (Juli bis September) ist der See aus Kapazitätsgründen ausschließlich HTSV-Mitgliedern vorbehalten. Während der Öffnungszeiten ist ein Tauchlehrer vom Dienst (TLvD) vor Ort. Dieser ist VDST-TL, VDST-ATL oder VDST TrC/ÜL mit DTSA***. Er vertritt den HTSV als Pächter und übt somit das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Getaucht wird ausschließlich nach den Richtlinien des VDST und den folgenden zusätzlichen Sicherheitsanforderungen des HTSV.
Die Tauchgruppenzusammensetzung und die maximal erlaubten Tauchtiefen ergeben sich aus den seit 2005 gültigen VDST-Regeln.Download VDST Regeln 2005 (1MByte)
Jede Tauchgruppe hat einen Gruppenführer zu benennen. Er übernimmt die Verantwortung für die gesamte Gruppe.
Taucher des Hessischen Tauchsportverbandes e.V. haben bei der Benutzung des Gewässers Vorrang. Vor der Durchführung eines Tauchganges ist der VDST-Taucherpass beim diensthabenden Tauchlehrer (TLvD) zu hinterlegen. Eine gültige tauchsportärztliche Untersuchung und die Mitgliedschaft in einem VDST Verein (aktuelle Beitragsbestätigung wegen Versicherungsschutz) müssen damit nachgewiesen werden.
Das Zelten und Übernachten ist auf dem HTSV Gelände grundsätzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen (z.B. im Rahmen von mehrtägigen Seminaren) erteilt der Landesausbildungsleiter schriftlich auf Antrag. Lärm ist zu vermeiden. Das Abbrennen von Lagerfeuer und Grillen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
Nach Dienstende des TLvD müssen alle Fahrzeuge vom HTSV-Gelände entfernt werden. Jeder Taucher erkennt die Seebenutzungsordnung an.
Ausrüstung
Ein Kompletter Kälteschutz (inkl. Kopfhaube) ist zwingend vorgeschrieben. Für Tauchgänge, die über den Flachwasserbereich hinausgehen (10m Tiefe) sind Unterwasserlampe, getrennt absperrbare Ventile und zwei komplette Atemregler (erste und zweite Stufe) zusätzlich vorgeschrieben. Für Ausbilder/Gruppenführer gilt dies für alle Tiefen.
Tauchgebühren:
Für Mitglieder von HTSV Vereinen ist die Nutzung des Ausbildungsgewässers kostenlos. VDST-Taucher anderer Landesverbände, VDST Einzelmitglieder sowie Gäste von HTSV Vereinen, VDST-mti-Tauchbasen und der DLRG Hessen zahlen eine Tagesgebühr von € 8,00.
Kindertauchen: Um zumindest im Sommer auch das Kindertauchen in unserem Verbandssee zu ermöglichen, wurde in Absprache mit dem HTSV-Fachbereich Jugend folgende Regelung beschlossen:
• Ein abgeschlossenes Kindertauchsportabzeichen (KTA) Bronze muss vorliegen.
Beim Tauchen mit Kindern unter 12 Jahren gelten bei guten Bedingungen (Temperatur/Sicht) folgende Regeln:
• KTA Bronze bis max. 3m ; KTA Silber bis max. 8m
• Übungstauchgänge (keine Prüfungen!) dürfen von ÜL/TrC/JL/ATL mit DTSA *** begleitet werden
Schönbach im Winter In den Wintermonaten (Dezember bis März) gibt es einen eingeschränkten Tauchbetrieb. Der Tauchbetrieb kann in diesen Monaten von uns nicht garantiert werden. • Es darf nur getaucht werden, wenn ein TLvD vor Ort ist und dieser auch vorher im Internet eingetragen war. Hiermit möchten wir sicherstellen, dass alle hessischen Taucherinnen und Taucher die Möglichkeit haben, dies zu wissen und den See zu nutzen • Die täglichen Tauchzeiten sind durch das verkürzte Tageslicht begrenzt. Der Tauchbetrieb beginnt im Winter generell erst um 11:00 Uhr. Der letzte Tauchgang muss vor Einbruch der Dunkelheit sicher beendet sein. Letztendlich entscheidet der TLvD vor Ort.
• Eistauchgänge sind grundsätzlich verboten. Es darf kein Eis auf dem See sein (auch keine Eisreste!!). Ausnahmegenehmigungen können vom Landesausbildungsleiter erteilt werden - z.B. im Rahmen von Ausbildungstauchgängen
Nutzung von UW-Scootern im Ausbildungsgewässer
Bei der Nutzung von UW-Scootern steht die Vermeidung von Eigen- und Fremdgefährdung im Vordergrund, gleichzeitig möchten wir aktuelle Tauchtrends nicht per se verbieten. Aufgrund erster Erfahrungswerte, wird die Nutzung von UW-Scootern wie folgt eingeschränkt. In der Hauptsaison (Juli bis September) ist die Nutzung von UW-Scootern während der täglichen Spitzentauchzeiten grundsätzlich nicht erlaubt. Der TLvD kann aber die Nutzung von UW-Scootern per Einzelentscheidung zulassen, wenn der Tauchbetrieb es erlaubt.
Voraussetzungen um im Verbandsgewässer Schönbach zu trainieren:
Der Tauchlehrer vom Dienst prüft, dass der folgende Aufkleber/Stempel
im Taucherpass vorhanden ist:
Spezial-Seminar AP-2 (Freigewässer) (Ort, Datum) Apnoe-Instruktor(Name und Nummer)
Um trainieren zu können, müssen es mindestens zwei Apnoetaucher sein!
Es ist darauf zu achten, dass kein weiterer Taucher, der nicht die Voraussetzungen
erfüllt, mittrainiert.
Ausgenommen sind die Teilnehmer, die ein Apnoe-Instruktor zum Training
oder Lehrgang beim TLvD anmeldet!
Ob Seminar oder Training, der Apnoe-Instruktor hat für seine Gruppe die Verantwortung.
Für das Tieftauchen ist es zwingend, an einer Leine (Grundgewicht, Leine,
Boje wie vorhanden) abzutauchen.
Für die ordnungsgemäße Rückgabe vom Bojengeschirr ist der Ausleihende Apnoe-Taucher
verantwortlich.
Peter Mohler
Apnoe-Instruktor 012
Letzte Änderung:
15.12.09
Weitere Bilder vom See, auch von dessen Entstehung
Der Bereich links von der mit "a" gestrichelten Linie ist ausschließlich den Anglern vorbehalten. Auch daher ist das oft so angespannte Verhältnis zwischen Anglern und Tauchern hier als "sehr gut" zu bezeichnen. Mit Punkt c sind Unterwasserplattformen in 5 und 10m Tiefe angedeutet. An Punkt d befindet sich eine Ausstiegsleiter mit Plattform.
Das folgende Bild wurde in der Nähe von Punkt c gemacht. Man erkennt darauf auch die zu den UW-Plattformen gehörenden Bojen.
Klicke es zur Vergrößerung an und scrolle dann mit dem Horizontalbalken. Zum Anschauen muss JavaScript eingeschaltet sein, hier gibt's das auch ohne.
Viele weitere
Bilder vom See findet man auf der APNOE-Seite.
An Punkt b ist die Bude des
TL vom Dienst (TLvD) mit angefügtem Seminarraum gebaut.